Sachsen-Anhalt weitet Breitbandförderung aus
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat ihre Breitbandfördergrundsätze angepasst. Das heißt, bis 2020 soll Sachsen-Anhalt flächendeckend mit Hochleistungsnetzen versorgt sein und die Effizienz des Breitbandausbaus weiter gesteigert werden.

Karl-Heinz Laube/Pixelio
Mit der Anpassung der Förderbedingungen des Landes Sachsen-Anhalt soll die Grundlage für die Netze der Zukunft geschaffen werden. Wesentliche Förderpunkte bleiben in der Modifizierung der Breitbandförderung erhalten: Zuschüsse pro Ausbauprojekt bis zu 500.000 Euro, eine Förderquote von 87,5 Prozent bei Maßnahmen im ländlichen Raum, wenn auch Wirtschaftsunternehmen profitieren, Förderung auch in städtischen Gebieten.
Die Modifizierung der Fördergrundsätze beinhaltet die Erweiterung der Förderung auf Gebiete mit Grundversorgung, die Leerrohrförderung, Zwang zur Mitnutzung bereits bestehender Infrastrukturen, Verknüpfung des Breitbandausbaus mit Straßenbaumaßnahmen und anderen Bauaktivitäten. Für die Fortsetzung des Ausbaus stehen mehr als fünf Millionen Euro zur Verfügung. Neben Kommunen sind auch Landkreise und kommunale Zweckverbände antragsberechtigt.
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